Die Ortsgemeinde Rehborn ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Ortsgemeinde Rehborn.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist überwiegend mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.
Einzelne Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte können derzeit noch Einschränkungen aufweisen:
- Ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
- Einzelne Bilder verfügen gegebenenfalls noch nicht über vollständige Alternativtexte.
- Eingebundene Inhalte oder Dokumente Dritter liegen möglicherweise nicht in barrierefreier Form vor.
- Farbkontraste oder Tastaturbedienbarkeit einzelner Elemente können in Ausnahmefällen noch verbessert werden.
Die Ortsgemeinde Rehborn arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu reduzieren und die Zugänglichkeit der Internetseite weiter zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13. Juli 2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, freuen wir uns über Ihre Mitteilung.
Ortsgemeinde Rehborn
Ortsbürgermeister Patrick Becker
Obergasse 34
55592 Rehborn
E-Mail: gemeindeverwaltung@rehborn.net
Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Internetseite benachteiligt sind und Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz
Die Kontaktdaten der zuständigen Durchsetzungsstelle sind über die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz abrufbar.
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Internetseite aktualisiert.
